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  Pflege u. Betreuung
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege im Haus Eschwe

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Die Möglichkeiten der zeitlich befristeten Pflege im Haus Eschwe sind Angebote, die Entlastung sowohl für Pflegebedürftige als auch für deren pflegende Angehörige bringen, indem die Rundum-Versorgung für den zu pflegenden Angehörigen über einen begrenzten Zeitraum von unserem qualifizierten Personal übernommen wird.

Je nach Situation unterscheidet man zwischen zwei unterschiedlichen Angeboten:
Zum einen der Kurzzeitpflege, und zum anderen der Verhinderungspflege.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege im Haus Eschwe ist die zeitlich befristete, also vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen, wenn diese nach einem Krankenhausaufenthalt nicht oder noch nicht wieder in die eigene häusliche Umgebung zurück können.
Die Kurzzeitpflege garantiert eine persönliche und individuelle Betreuung und hilft die Zeit zu überbrücken, bis die Versorgung in der häuslichen Umgebung wieder möglich ist.
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege im Haus Eschwe ist die ebenfalls zeitlich befristete, vollstationäre Versorgung und Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, wenn die Versorgung in der eigenen häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen durch Verhinderung der pflegenden Person (Urlaub, Krankheit u.ä.) vorübergehend nicht möglich ist.

Wir entlasten Sie als pflegenden Angehörigen zeitweise von den pflegerischen Aufgaben.

Sie können sich selbst einmal den verdienten Urlaub gönnen, einen erforderlichen Kur- oder Krankenhausaufenthalt absolvieren und nicht zuletzt auch die notwendigen schöpferischen Pausen einlegen, um die häusliche Pflege mit neuer Frische weiterführen zu können.
Lernen Sie uns kennen
Das Wohn- und Pflegeheim Eschwe hat viele Stammgäste, die jedes Jahr wiederkommen, wenn die Angehörigen in Urlaub sind. Viele unserer vorübergehenden Gäste entschließen sich während ihres Aufenthaltes, auf Dauer bei uns zu bleiben, weil sie die Sicherheit einer 24-Stunden-Betreuung nicht mehr missen möchten.

Beide Varianten sind auch hervorragende Möglichkeiten zum vorsichtigen Herantasten an einen eventuell dauerhaften Aufenthalt im Haus Eschwe.
Wer trägt die Kosten ?
Bei Vorliegen der Voraussetzungen können die Kosten der Verhinderungspflege bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr teilweise von der Pflegekasse übernommen werden.
Sie haben u.U. Anspruch auf weitere Zuschüsse, die wir für Sie beantragen können.

Im Falle einer notwendigen Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgt eine nochmalige Übernahme der Kosten in gleicher Größenordnung.

Um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, muss der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) eine Begutachtung durchgeführt und den Pflegebedürftigen in eine Pflegestufe eingestuft haben.
Wir unterstützen Sie gern bei den notwendigen Anträgen.
Wo muss der Antrag auf Zuschüsse zur Kurzzeit- oder Verhinderungspflege getätigt werden ?
Die Antragstellung erfolgt bei der Pflegekasse mit Sitz in Ihrer zuständigen Krankenkasse bzw. (bei Krankenhaus- Vor- oder Nachsorge) bei Ihrer Krankenkasse und ggf. bei der Sozialbehörde.

Wenn Sie sich für einen Kurzzeitpflegeplatz im Haus Eschwe interessieren, rufen Sie uns einfach an unter Tel. 04192-81140, wir beraten und unterstützen Sie gern.

Wir empfehlen Ihnen eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme, da unsere Kurzzeitpflegeplätze sehr beliebt sind.



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